Was tun bei Heizungsausfall?
Fällt im Winter die Heizung aus, darf der Mieter im Notfall selber einen Handwerker beauftragen. Der Vermieter muss ihm dann die hierfür anfallenden Kosten erstatten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zuvor muss der Mieter aber versuchen, den Vermieter über den Heizungsausfall zu informieren. Außerdem muss der Vermieter eine angemessene Frist für das Organisieren der Reparatur eingeräumt bekommen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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