Wechsel des Eigentümers
Mieter haben nach einem Eigentümerwechsel die gleichen Rechte wie zuvor. Zwar kann es in solchen Fällen durchaus zu Mieterhöhungen kommen, erklärt der Deutsche Mieterbund. Diese müssen allerdings im rechtlichen Rahmen bleiben. So dürfe die Immobilienfirma die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Und dies gilt nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert ist.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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