Wenn die Heizung streikt
Die Heizung in Mietshäusern sollte das ganze Jahr über so eingestellt sein, dass 20 bis 22 Grad in den Wohnungen erreicht werden. Darauf weist der Mieterschutzbund in Recklinghausen hin. Fällt die Heizung aus, muss der Vermieter umgehend informiert werden. Denn dann kann er Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu beheben. Ist der Vermieter nicht erreichbar, dürfen Mieter auch selber einen Handwerker anrufen. Wichtig ist aber, dass Mieter belegen können, den Vermieter vorab erfolglos kontaktiert zu haben.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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