Wertverlust der Kaution
Eine Mietkaution sollte immer sicher angelegt werden. Denn bei einem Wertverlust hat der Vermieter Anspruch auf eine Nachzahlung, entschied das Amtsgericht Berlin-Tempelhof (Az.: 17 C 96/13). Maßgeblich ist die im Mietvertrag genannte Höhe der Kaution. In dem verhandelten Fall wurde die Kaution eines Mieters nicht auf einem Zinskonto angelegt, sondern in Anteile eines offenen Immobilienfonds investiert. Der Fonds wurde aber geschlossen und das Guthaben sank deutlich. Der Vermieter verlangte, die Kaution wieder aufzufüllen. Das Gericht gab dem Vermieter Recht.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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