Wohngeld für Immobilienkäufer
Wenn Immobilienkäufer plötzlich arbeitslos werden, können auch sie Wohngeld beantragen. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Den sogenannten Lastenzuschuss bekommen sie jedoch nur, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, der Käufer sie selbst bewohnt und er unverschuldet in Not geraten ist. Den Antrag können Berechtigte bei der zuständigen örtlichen Wohngeldstelle stellen. Meist wird er für ein Jahr bewilligt. Danach kann er erneut beantragt werden. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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