Zahlen nur nach Baufortschritt
Wird die Baufirma beim Hausbau nach einem Zahlungsplan entlohnt, sollte man nur bezahlen, wenn ein Baufortschritt eingetreten ist. Üblich seien Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau, erläutert der Verband Privater Bauherren in Berlin. Die Restsumme sollte erst nach der endgültigen Abnahme des Rohbaus bezahlt werden, so der Rat.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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