Zu viele Tiere in der Mietwohnung
Nicht in jeder Mietwohnung sind Haustiere gerne gesehen. Es gilt aber: Ohne weiteres verbieten darf man Tierhaltung nicht. Dem Vermieter ist es aber möglich, bei der Zahl der Tiere eine Grenze zu setzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az. 424 C 28654/13), über das die "Neue juristische Wochenschrift" (Heft 23/2015) berichtet. Es kommt etwa darauf an, wie groß die Wohnung ist und um welche Tiere es sich handelt. In dem verhandelten Fall hielt die Mieterin fünf Tiere in ihrer 2,5 Zimmer-Wohnung. Dem Vermieter war das zu viel – und auch dem Gericht. Auch wenn die Hundehaltung grundsätzlich gestattet worden ist, entspricht die Haltung von mehr als einem Hund nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch, befanden die Richter.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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