Zustellung von Abrechnung
Ein Vermieter muss sich vergewissern, dass eine Nebenkostenabrechnung fristgemäß zugestellt wurde. Wird sie einfach nur in den Briefkasten geworfen, heißt das nicht, dass das Dokument dem Mieter auch zugestellt wurde. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bergheim (Az.: 21 C 162/11). Im verhandelten Fall war die Mieterin längst ausgezogen, als der Vermieter die Abrechnung in den Briefkasten steckte.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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