Zutritt zur Mietwohnung
Der Vermieter kann nicht eine Wohnung zur Kontrolle besichtigen – auch wenn er sie jahrelang nicht gesehen hat. Enthält ein Formularmietvertrag einen entsprechenden Anspruch, ist dieser unwirksam. Darauf macht der Deutsche Mieterbund aufmerksam und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Canstatt (Az.: 6 C 1267/14). Bei konkreten Gründen – etwa wenn der Vermieter einen Mangel beseitigen oder die Wohnung verkaufen will – muss der Mieter ihn aber nach Vorankündigung reinlassen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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