Keine Auflagen für Solaranlagen
Bezirkliche Bebauungspläne sehen keinen Ausgleich vor
Im Bezirk Mitte wurde in keinem einzigen Bebauungsplan in den vergangenen zehn Jahre die Auflage zum Bau einer Solaranlage festgelegt. Und auch in allen aktuellen Bebauungsplanverfahren, die sich derzeit in der Abstimmung befinden, gibt es keine Auflagen zum Bau einer Solaranlage.
Das geht aus der Antwort von Senatsbaudirektorin Regula Lüscher auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Georg P. Kössler zum Thema „Klimaschutz in Bebauungsplänen – Bezirk Mitte“ hervor. Im Paragraphen 9 des Baugesetzbuches gibt es die Möglichkeit, so etwas planungsrechtlich festzulegen.
„Eine derartige Festsetzung muss sich als Ausgleichs- oder Minderungsmaßnahe bezogen auf den beabsichtigten Eingriff des geplanten Vorhabens in Boden, Natur und Landschaft rechtfertigen. Diese Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen finden in vielfältiger Form Niederschlag in den Bebauungsplanverfahren bisher jedoch noch nicht gemäß Paragraph 9“, sagt Lüscher zur Situation in Mitte. Auch sei eine Vielzahl von Bebauungsplänen in Aufstellung oder festgesetzt, „in denen ein Eingriff gar nicht stattfindet oder es eines Ausgleichs oder einer Minderung nicht bedarf“.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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