Durchbruch bei illegalen Ferienwohnungen
Bezirksamt Mitte gewinnt Prozess
Das Bezirksamt hat einen Musterprozess um illegale Ferienwohnungen gewonnen. Zehn Jahre nach dem Zweckentfremdungsverbot kann das Amt damit jetzt auch rückwirkend gegen rechtswidrig vermietete Wohnungen vorgehen.
Illegale Ferienwohnungen können wieder in Mietwohnungen umgewandelt werden – auch wenn es sie bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes gab. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden. Das Urteil vom vergangenen September ist dem Bezirksamt erst jetzt zugegangen. Mit der Entscheidung können die Eigentümer unerlaubter Ferienwohnungen nun rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden. Im konkreten Fall ging es um ein Apartmenthaus mit 37 Wohnungen am Weinbergsweg.
Bürgermeisterin Stefanie Remlinger (Grüne) sprach von einem „wegweisenden Grundsatzurteil“, das endlich Rechtsklarheit schaffe. „Mit dem Urteil hat das Gericht uns als Bezirk das Handwerkszeug gegeben, eines der drängendsten sozialen Probleme unserer Stadt zu bekämpfen: den Mangel an Wohnraum.“ Der unrechtmäßigen Nutzung von Wohnungen in Allgemeinen Wohngebieten könne nun sowohl mit Mitteln des Zweckentfremdungsrechts als auch des Baurechts begegnet werden. Remlinger rechnet mit mehreren hundert neuen Wohnungen, die ihrem Bezirk durch die Rückabwicklung von illegalen Ferienwohnungen demnächst zur Verfügung stehen werden. Von 1700 angezeigten Fällen sind 624 schon überprüft. Laut dem stellvertretenden Leiter des Rechtsamtes hat Mitte allerdings fast 10 000 solcher Fälle. „Die 1700 sind nur die, von denen wir wissen“, so Marek Much. Die Eigentümer von Ferienwohnungen, die unter das Urteil fallen, bekommen vom Bezirksamt nun die „Zuführungsanordnung“ mit dreimonatiger Frist. Wird darauf nicht reagiert, drohen Bußgeld und Zwangsvollstreckung. Im Fall der Ferienwohnungsbetreiberin am Weinbergsweg hatte das Verwaltungsgericht Berlin ihre Klage gegen das Bezirksamt schon im August 2016 abgewiesen. Die Eigentümerin ging vor dem OVG in Berufung. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens entschied das OVG nach der mündlichen Verhandlung Ende September 2023 zugunsten des Bezirksamtes. Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz von Mai 2014 soll verhindern, dass der Mietwohnungsmarkt schrumpft. In Berlin soll es schätzungsweise 30 000 illegale Mietwohnungen geben.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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