Was ist ein Härtefall?
Bundesgerichtshof-Urteil zum Eigenbedarf lässt vieles im Unklaren

Eine Familie kauft eine vermietete Drei-Zimmer-Wohnung. Sie will selbst einziehen und zieht die Karte Eigenbedarf. In der Wohnung lebt seit 45 Jahren eine 80-jährige demente Frau.

Unter anderem mit diesem Fall hatte sich am 22. Mai der Bundesgerichtshof zu beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, ob ein Härtefall vorliegt. Das Berliner Landgericht hatte einerseits den Eigenbedarf bestätigt, der Mieterin aber Bleiberecht gewährt, was auf Widerspruch beim Eigentümer stieß.

Auch der BGH befand, hier sei nicht grundsätzlich von einem Härtefall auszugehen. Vielmehr müsse der jeweils sehr genau geprüft und dargelegt werden, eventuell durch einen Gutachter. Eine Klarstellung, bei der weiter einiges unklar bleibt.

Wenn der vorliegende Fall kein Härtefall ist, welcher dann? Das fragte Rainer Wild, Vorsitzender des Berliner Mietervereins.

Das ist auch meine Meinung. Die Chancen für diese Frau, in Berlin eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden, gehen gegen null. Sie hat schon deshalb, so finde ich, jeden Härtefallschutz verdient. Dass nun eine Familie keinen vollständigen Rückgriff auf ihr Eigentum hat und sich räumlich nicht vergrößern kann, ist sicher misslich. Andererseits: Gab es keine Alternative zum Kauf ausgerechnet dieser Wohnung?

Allerdings sollte nicht jeder auf Härtefall plädieren können. Die Sache sähe anders aus, wenn es sich beim Mieter um einen Studenten, eine Frau im Berufsleben oder Doppelverdiener ohne Kinder handeln würde. Die BGH-Richter haben recht: Es braucht dafür klare und nachvollziehbare Regeln. Ein hohes Alter und jahrzehntelanges Leben in einer Wohnung wären für mich schon einmal zwei wichtige Kriterien.

Ist ein Härtefall höher zu bewerten als der Eigenbedarf?
Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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