„Köpi 137“ kann bleiben
Gericht weist Räumungsklage gegen linkes Wohnprojekt ab

Gerichtsurteil: Das linke Wohnprojekt in Mitte kann erstmal bleiben.  | Foto:  Verein "Köpi 137"
  • Gerichtsurteil: Das linke Wohnprojekt in Mitte kann erstmal bleiben.
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Seit Jahren gibt es Streit um das linke Hausprojekt an der Köpenicker Straße. Nun gibt es ein neuerliches Gerichtsurteil: Die Bewohner dürfen bleiben.

Das Landgericht Berlin hat die Räumungsklage der Vermieterin gegen den Mieter – einen Verein – abgewiesen. Das linksalternative Wohnprojekt „Köpi 137“ darf somit in seinem Gebäude an der Köpenicker Straße 137/138 bleiben. Dem Gericht zufolge ist eine mögliche Einsturzgefahr durch Sachverständige nicht bewiesen.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit der Mietparteien über den Zustand des Gebäudes. Die Eigentümerfirma hatte den Bewohnern im Juni 2023 fristlos gekündigt. Als Gründe nannte die Vermieterin eine „akute Einsturzgefahr“ des Hauses und ein „grobe Verletzung der Erhaltungspflicht“ seitens der Bewohner. Zudem lagen laut Klägerin (Vermieterin) Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften wie etwa den Brandschutz vor. Die Bewohner bestritten die Vorwürfe der Klägerin und weigerten sich auszuziehen.

Laut der Richter ist die Kündigung des Mietvertrages schon deshalb unwirksam, weil die Vermieterin dem Verein als Mieter keine Frist zur Beseitigung möglicher Mängel gesetzt hatte. „Auf die Frage, ob das Gebäude zum Zeitpunkt der Kündigung einsturzgefährdet war, komme es daher nicht an“, urteilte das Gericht. Zwar sei eine solche Fristsetzung nur in Ausnahmefällen entbehrlich. Im vorliegenden Fall seien zwischen der Stellungnahme des Sachverständigen der Vermieterin zum Zustand des Gebäudes und der Kündigung jedoch fünf Monate vergangen. Diese Zeit hätte aus Sicht des Gerichts genutzt werden können, um dem Mieter eine Frist zur Beseitigung einer möglichen Einsturzgefahr zu setzen. Auch könne nicht unterstellt werden, so der Richter weiter, dass der Mieter keine Maßnahmen gegen die Einsturzgefahr unternommen hätte, wenn ihm die Erforderlichkeit entsprechender Maßnahmen deutlich vor Augen geführt worden wäre. „Es ist nicht anzunehmen, dass er bewusst die Gefahr eines Gebäudeeinsturzes ignoriert hätte, weil im Mietobjekt zahlreiche seiner Mitglieder wohnen.“ Zudem sei mittlerweile mit Maßnahmen zur Erhaltung der Standsicherheit zumindest begonnen worden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Das Haus, das von außen durchaus heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden. Die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem linksalternativen Verein abgeschlossen und galt eigentlich bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur "Köpi 137" gehörten, war im Herbst 2021, wie berichtet, mithilfe der Polizei geräumt worden.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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