Verbot von Heizpilzen gilt nur im öffentlichen Straßenland
Doch nicht alle Wirte halten sich daran. Die sechs Bezirke hatten 2009 eine gemeinsame Initiative gestartet. Wärme unter freiem Himmel in die Luft zu blasen, hauptsächlich, damit die Raucher vor der Tür nicht frieren, hielten Politiker aller Parteien für ökologisch unsinnig. Lokalen, die sich nicht an das Verbot halten, droht ein Bußgeld - das einige in Kauf nehmen, um keine Gäste zu vergraulen. "Leider ist es oft so, dass die Politik ein Verbot erlässt und dann davon ausgeht, dass das Problem weg ist", sagt der Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Berlin, Thomas Lengfelder. Die Ordnungsämter kontrollierten nicht flächendeckend, oft auch gar nicht, kritisiert er.
Und manchmal wird es auch kurios. So geschehen in Charlottenburg in einem Fall, bei dem ein Restaurant aufgefordert wurde, die Heizpilze zu entfernen - der direkte Nachbar nicht. Denn: Das Verbot darf nur auf öffentlichem Straßenland gelten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil bestätigt. Doch wenn es schon ein solches Verbot gibt, müsste es für alle gelten - also auch für die Wirte, die Heizpilze auf privatem Grund, etwa in einem Schankvorgarten, aufstellen, findet Lengfelder.
"Es ist nur dann eine befriedigende Lösung, wenn alle gleich behandelt werden und wenn das Recht auch gleichermaßen durchgesetzt wird." Die Realität sieht derzeit aber anders aus.
Grundsätzlich ist der Gaststättenverband aber nicht gegen das Verbot der Heizpilze. "Wir reden über Klimawandel und Energiewende, da ist es natürlich nicht zeitgemäß, wenn man einen Freiraum beheizt", so Lengfelder.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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