Radstreifen nicht zu beanstanden
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pollerradweg auf der Invalidenstraße ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag gegen die Errichtung eines geschützten Radstreifens auf der Invalidenstraße abgelehnt.
Wie berichtet, hatte der Weinhändler Marcus Baumgart einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, weil er mit dem neuen Radweg die Lieferzone vor seinem Geschäft verlieren würde.
Die 11. Kammer hat den Eilantrag zurückgewiesen, da die Anordnung aller Voraussicht nach nicht zu beanstanden sei. Die Straßenverkehrsordnung erlaube den Straßenverkehrsbehörden, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder zur Ordnung des Verkehrs zu beschränken oder zu verbieten, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die gesetzlich geforderte Gefahrenlage sei in diesem Fall vorhanden. Die Verkehrsbelastung auf der Invalidenstraße sei hoch, in der Vergangenheit sei es immer wieder zu Unfällen mit Radfahrerbeteiligung gekommen. Die Einrichtung eines geschützten Radfahrstreifens sei geeignet, diese Gefahren zu reduzieren. Die zeitgleiche Beseitigung der Ladezonen sei verhältnismäßig. Durch vorgesehene Ladezonen in angrenzenden Straßen sei es dem Antragsteller weiter möglich, Lieferungen entgegenzunehmen. Die bloße Verschlechterung der Anliefersituation müsse er hinnehmen; ein Anspruch auf Beibehaltung optimaler Belieferungsmöglichkeiten bestehe nicht, so das Gericht.
Gegen die Entscheidung ist bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.
Autor:Simone Gogol-Grützner aus Zehlendorf |
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