Wohnraum für Obdachlose
Berlin. Bauherren und Eigentümer können zusätzliche Förderungen erhalten, wenn sie „preisgünstige Wohnraum speziell für Menschen, die von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen oder davon bedroht sind“, schaffen. Die neuen Vorschriften für die Zusatzförderung „Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ sind jetzt in Kraft getreten. Bei Genehmigung werden ergänzend zu den geltenden Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB) einmalige Zuschüsse von 300 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gewährt. Die Zusatzförderung richtet sich an private und öffentliche Bauherren. Eine Kooperation von privaten und öffentlichen Investoren mit sozialen Trägern sei insbesondere im Zusammenhang mit dem Programm „Housing First“ im Rahmen dieser Zusatzförderung ausdrücklich möglich und gewünscht, teilt der Senat mit. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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