Sonn- und Feiertagsarbeit streng geregelt
Arbeitnehmer müssen es nicht in jedem Fall hinnehmen, wenn der Arbeitgeber Sonn- oder Feiertagsdienste anordnet. Das sei nur in einigen Jobs zulässig.Dazu gehören etwa Stellen in Gaststätten, Krankenhäusern, in der Landwirtschaft oder bei Verkehrsbetrieben. Möglicherweise hat der Arbeitgeber auch eine behördliche Ausnahmeregelung. Ob das der Fall ist, kann der Angestellte beispielsweise beim Betriebsrat nachfragen. Darauf weist Michael Eckert hin. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in...