Corona-Semester gewährt
Abgeordnetenhaus beschließt Schutzschirm für Studenten

Damit den Studenten keine Nachteile in der Pandemiezeit entstehen, hat das Abgeordnetenhaus Änderungen im Berliner Hochschulrecht beschlossen.

So wird den Studenten die Regelstudienzeit um ein Semester verlängert, damit sich pandemiebedingte Verzögerungen nicht nachteilig auf die Förderungshöchstdauer beim BAföG auswirken. Die Studenten bekommen auch mehr Zeit für das Ablegen von Prüfungen, da das Sommersemester 2020 im Sinne der Prüfungsordnungen nicht als Fachsemester gezählt wird. Wer eine Prüfung im Sommersemester abgelegt und nicht bestanden hat, kann diese zudem wiederholen. Diese Regelung gilt auch für das Wintersemester 2020/2021.

Durch das beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Bereich des Hochschulrechts“ ist es zukünftig auch möglich, Prüfungen in digitaler Form durchzuführen. Detaillierte Regelungen werden die Hochschulen binnen 18 Monaten in ihren Prüfungsordnungen treffen.

„Studium und Lehre waren im Sommersemester 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie mit zahlreichen Herausforderungen verbunden und auch das kommende Hybridsemester wird kein normales sein. Der beschlossene gesetzliche Schutzschirm ist ein weiterer Baustein, um unseren Studierenden in dieser besonderen Zeit Verlässlichkeit im Studium zu bieten und pandemiebedingte Nachteile so gering wie nur möglich zu halten“, sagt der Regierende Bürgermeister und Senator für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller (SPD). Auch finanzielle Hilfen für Studenten in Not und Geld für Laptops im Digitalstudium sollen weiter ausgebaut werden.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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