Abschluss trotz Mutterschutz
Schwangere Auszubildende dürfen ihre Abschlussprüfungen auch dann noch ablegen, wenn sie schon im Mutterschutz ist. Sie sollten das allerdings mit dem Arzt, dem Betrieb, der zuständigen Kammer sowie dem Prüfungsausschuss besprechen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Broschüre "Ausbildung, schwanger - und jetzt?" zum Herunterladen unter http://asurl.de/l3) hin. Das Mutterschutzgesetz sieht vor, dass Frauen in der Regel in den letzten sechs Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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