Behinderten steht Geld zu
Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Wiedereingliederung. Verweigert der Arbeitgeber ihnen das, können Betroffene Entschädigung verlangen.
Außerdem können sie gegebenenfalls ihre Wiedereingliederung einklagen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven (Az.: 3 Ca 3021/13) hervor. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
In dem Fall hatte ein Arbeitgeber die Wiedereingliederung einer schwerbehinderten Mitarbeiterin abgelehnt. Die Frau fühlte sich wegen ihrer Behinderung diskriminiert und klagte. Mit Erfolg. Das Gericht sprach ihr wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zu. Außerdem wurde der Arbeitgeber verpflichtet, der Frau eine Wiedereingliederung nach Maßgabe der ärztlichen Vorgabe zu ermöglichen. Die Frau sei wegen ihrer Behinderung schlechter behandelt worden als andere Mitarbeiter.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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