Beruflicher Umzug
Ein Umzug für den Job mindert die Steuerlast. Viele Umzugskosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). So sind die Kosten für die Demontage und Montage von Möbeln, das Ein- und Auspacken sowie Befördern des gesamten Umzugsguts inklusive Packmaterial in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar. Außerdem beteiligt sich das Finanzamt an vielen weiteren Aufwendungen. Dazu gehören zum Beispiel Reisekosten, die bei der Besichtigung von Wohnungen und Häusern am neuen Wohnort oder an den Umzugstagen entstehen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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