Bis 31. März vorrangig digital
Berlin. Die Senatskanzlei und die Hochschulen verlängern die Corona-Beschränkungen bis zum 31. März. Bis dahin finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt. Ausnahmen können erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité-Universitätsmedizin sind weiterhin möglich. Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen bis zum 31. März nur Onlinedienste und Leihbetrieb anbieten. Grundsätzlich gilt damit für das Wintersemester 2020/2021, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen für den externen Publikumsverkehr nicht geöffnet werden dürfen und ihren Lehrbetrieb mit Onlineformaten durchführen. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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