Bücher für die Ausbildung
Auszubildende müssen Bücher für die Berufsschule in der Regel selbst zahlen. Darauf weist Alireza Khostevan von der Arbeitnehmerkammer Bremen hin. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen. Sind die Bücher fachspezifisch und zwingend für die Ausbildung erforderlich, muss der Betrieb die Kosten tragen. Alle in der Ausbildung gebrauchten Arbeitsmittel muss der Ausbilder bezahlen. Dazu zählen unter anderem Werkzeuge, Materialen oder Berufskleidung. Bei der Berufskleidung gibt es aber eine Einschränkung: Nicht zu stellen hat der Chef Kleidung, die der Jugendliche auch privat tragen kann.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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