Chef darf nur wenige Vorgaben machen
Arbeitgeber dürfen nicht bestimmen, was Beschäftigte in ihrer Pause machen. Ob sie Sport treiben oder essen gehen, ist allein ihre Sache, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Vorgaben darf der Arbeitgeber allerdings machen, was den Zeitpunkt der Pause angeht. Allerdings muss er sich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten. Das sieht vor, dass Beschäftigte bei einem Arbeitstag mit einer Dauer von sechs bis neun Stunden einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause haben, erläutert Oberthür. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Dabei müssen Angestellte die Pause spätestens nach sechs Stunden nehmen.
Ist das in einem Betrieb nicht möglich, ist darin ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu sehen. Arbeitnehmer sollten sich dann an den Betriebsrat wenden oder, falls dies ebenso erfolglos bleibt wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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