Deckel für Zuzahlung
Gericht bestätigt 90-Euro-Obergrenze für Extragebühr bei zusätzlichen Angebote in Kitas

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Obergrenze für Zuzahlungen in Kitas bestätigt.

Damit bleibt die Höchstgrenze von 90 Euro bestehen, wie die Vorinstanz bereits im Juli 2020 geurteilt hat. Das OVG hat am 19. März die Berufung zweier Berliner Kitaträger gegen die Zuzahlungsbegrenzung zurückgewiesen. Für die zuständige Senatorin Sandra Scheeres (SPD) ist das Urteil ein Erfolg. „Wir wollen, dass alle Kinder in allen Einrichtungen Zugang haben“, sagt sie. Die Kindertagesbetreuung müsse für alle erschwinglich bleiben.

Kitaträger versuchen über Fördervereine, die Deckelung der Zuzahlungen zu umgehen. Um besondere Angebote wie Sprachkurse zu finanzieren, werden von den Eltern Zusatzbeiträge zwischen 220 und 780 Euro verlangt. Das verstößt gegen die seit 2018 geltende Zuzahlungsobergrenze von 90 Euro pro Monat. Kitas, die öffentlich finanziert werden, dürfen für Zusatzangebote nicht mehr verlangen. Der Senat hatte auch ein Meldeverfahren für Zuzahlungen eingeführt.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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