Probezeit in der Ausbildung
Jugendliche sollten sich nicht wundern, wenn sie in der Lehre eine Probezeit haben. Ein Monat Probezeit ist Pflicht. Darauf weist das Bildungsministerium in der Neuauflage seiner Broschüre "Ausbildung & Beruf" hin. In der Probezeit kann der Betrieb, aber auch der Jugendliche, das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen. Maximal darf die Probezeit vier Monate dauern.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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