Als Erstes entfällt die Wartefrist
Senat will mit der Rückkehr zur Verbeamtung den Lehrermangel in den Griff bekommen

Lehrermangel ist in Berlin ein großes Problem, das der Senat nun mit der Rückkehr zur Verbeamtung in den Griff bekommen will. | Foto: pololia/AdobeStock
  • Lehrermangel ist in Berlin ein großes Problem, das der Senat nun mit der Rückkehr zur Verbeamtung in den Griff bekommen will.
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Im Kampf gegen den Lehrermangel kehrt der Senat zur Verbeamtung von Lehrkräften zurück. In einem ersten Schritt entfällt die Wartefrist für beamtete Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Berlin kommen oder zurückkehren wollen.

Die Beamten können sich sofort an Berliner Schulen bewerben und arbeiten, auch wenn ihre Verbeamtung weniger als fünf Jahre zurückliegt. Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) möchte mit dem Wegfall der Wartefrist „möglichst zügig weitere qualifizierte Lehrkräfte für Berlin gewinnen“. Zum Hintergrund: Berlin hatte 2004 die Verbeamtung von Lehrern abgeschafft, um Kosten zu sparen. Um einen „Drehtür-Effekt“ zu verhindern, galt seit 2014 die Fünf-Jahre-Regel. Pädagogen von außerhalb mussten mindestens fünf Jahre in einem anderen Bundesland verbeamtet gewesen sein, um als Beamte in den Berliner Schuldienst übernommen zu werden. Damit wollte der Senat verhindern, dass angestellte Lehrkräfte für kurze Zeit in ein anderes Bundesland wechseln, sich dort verbeamten lassen und dann mit Beamtenstatus nach Berlin zurückkehren. Mit dem Verbot der sogenannten Drehtür-Verbeamtung sollte auch verhindert werden, dass sich die angestellten Berliner Lehrer benachteiligt fühlen.

Viele Quereinsteiger

In allen anderen Bundesländern wird schon lange wieder verbeamtet. Berlin war zuletzt das einzige Bundesland, das Lehrer nicht verbeamtet. Ausgebildete Lehrkräfte haben sich nach dem Studium deshalb eher einen Job in einem anderen Bundesland gesucht. So war der Senat wegen des drastischen Lehrermangels immer mehr auf sogenannte Quereinsteiger angewiesen. Das sind zum Beispiel Journalisten, Germanisten, Künstler und Mathematiker, die mindestens ein Fach der Berliner Schule wie zum Beispiel Mathe oder Deutsch studiert haben. Die werden parallel zum Schuleinsatz in Fortbildungen pädagogisch und fachdidaktisch geschult und müssen dann die zweite Staatsprüfung bestehen, um vollwertiger Lehrer zu werden.

Weil Lehramtsabsolventen fehlen, werden seit Jahren immer mehr Leute eingestellt, die keine gelernten Pädagogen sind. Ein Drittel aller Lehrer an Berlins Schulen sind Quereinsteiger. An Grund- und Berufsschulen ist der Anteil noch höher. Der rot-grün-rote Senat hat deshalb die Rückkehr zur Verbeamtung im Koalitionsvertrag festgelegt, um den Standortnachteil für Berlin aufzugeben. „Jetzt rollt das Großprojekt an: Wir arbeiten intensiv daran, das Vorhaben Verbeamtung logistisch verlässlich und zügig umzusetzen“, so die Senatorin. Mit diesem ersten Schritt werde „die Rückkehr zur Verbeamtung unumkehrbar“.

Noch offene Fragen

Der Einstieg in die Verbeamtung von Lehrern sollte eigentlich erst 2023/2024 beginnen. Der Systemwechsel ist rechtlich nicht ganz einfach. Offen ist zum Beispiel noch, wie Lehrer, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, entschädigt werden sollen. Laut Koalitionsvertrag soll „zum Nachteilsausgleich ein Lösungsmodell entwickelt werden“. Wie das aussieht, ist bisher unklar. Ende März will Busse ihren genauen Zeit- und Maßnahmenplan im Rahmen des 100-Tage-Programms vorstellen und den „Lehrkräften tragfähige Angebote unterbreiten“. Ihr und allen Beteiligten sei klar: „Das Vorhaben muss nun zügig und verlässlich umgesetzt werden.“

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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