So gelingt der Start in der Berufsschule
Auf die Leistung im Betrieb kommt es an, die Berufsschule ist nur lästige Pflicht. Wer so denkt, schießt sich in seiner Ausbildung schnell ein Eigentor. Denn die Schulnoten im Berufsschulzeugnis guckt sich unter anderem der künftige Arbeitgeber ganz genau an.
Um in der Berufsschule voranzukommen, sollten Jugendliche vor allem auf folgende Dinge achten:
- Genug Zeit einplanen: Die größte Herausforderung ist das richtige Zeitmanagement. Der Aufwand von der betrieblichen Arbeit und den zwei Schultagen werde von vielen unterschätzt, sagt Peter Reckemeyer. Er ist Schulleiter bei den Kaufmännischen Lehranstalten in Bremerhaven. Hinzu kommt, dass Klassenarbeiten oder Referate zu Hause vorbereitet werden müssen. Damit das Lernpensum nicht irgendwann völlig aus dem Ruder läuft, müssen Auszubildende kontinuierlich am Ball bleiben.
- Keine Fehltage sammeln: "Die Berufsschule ist nicht so wichtig" - diese Meinung vertreten nicht nur einige Azubis. Manchmal kursiert diese Haltung im Betrieb selbst. Einige Ausbilder schreiben dann Entschuldigungen für ihren Lehrling, warum er aus betrieblichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen kann. "In Ausnahmefällen wie bei einer Inventur ist das in Ordnung", erklärt Sven Thora. Er kümmert sich bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter anderem um Ausbildungsrecht. Auf Dauer gerieten Jugendliche damit aber schnell in einen Wissensrückstand.
- Unterstützung bei Schwächen suchen: Manchmal merken Jugendliche im Schulunterricht sehr schnell, dass sie hinterherhinken. Je eher sie sich das und ihrem Vorgesetzten eingestehen, umso besser. "Das wird einem niemand als Schwäche auslegen", sagt Thora. Ihre Defizite können Azubis beispielsweise mit Nachhilfeunterricht bei einem privaten Bildungsträger ausgleichen. Oder sie nehmen ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch. Das sei ein Angebot der Agentur für Arbeit, das für Azubis und den Betrieb nichts kostet, erklärt Frank Fleischmann, Pressesprecher der Arbeitsagentur Suhl.
- Formalien ernst nehmen: Nicht nur ihrem Ausbildungsbetrieb gegenüber haben Jugendliche Pflichten - sondern auch gegenüber der Berufsschule. Das betrifft zum einen die Urlaubsplanung: "Grundsätzlich darf Urlaub nur in der Ferienzeit genommen werden", sagt Florian Haggenmiller von der Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Einfach schwänzen ist also keine Option. Wer krank ist, muss dies ebenfalls sowohl seinem Ausbilder als auch seinem Lehrer mitteilen - am besten vor Unterrichtsbeginn.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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