Bezirksamt konfisziert Lederwaren für 28 000 Euro
"Wir haben die Waren sowohl an Straßen- und Flohmarktständen als auch in etablierten Geschäften gefunden", sagt Marcus Zisenis vom Umwelt- und Naturschutzamt. Die Händler konnten weder einen Artenschutznachweis vorlegen noch das obligatorisches Aufnahme- und Auslieferungsbuch. Nur wenn die Betroffenen innerhalb eines Monats die legale Herkunft nachweisen können, bekommen sie ihre Ledersachen zurück.
Das Bezirksamt mache diese Kontrollen regelmäßig, so Zisenis. Noch wichtiger sei es aber, Aufklärung zu betreiben, um das Kaufverhalten der Menschen zu verändern und sie davon zu überzeugen, dass es wichtig ist, gefährdete Tierarten und ihren Lebensraum zu bewahren. Alle Arten von Pythonschlangen und Krokodilen fallen unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Verboten ist übrigens nicht nur der Verkauf, sondern auch der Kauf von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten und aus ihnen hergestellten Produkten ohne die nötigen artenschutzrechtlichen Nachweise. Eine Geldbuße bis zu 50 000 Euro kann verhängt werden.
Wer mehr über den Handel und den Besitz geschützter Arten erfahren möchte, der gebe am Computer die Suchbegriffe "Senatsverwaltung" und "Handelsartenschutz" ein.
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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