Gefährliche Überholmanöver
Polizei kann Verstöße gegen Abstandsregel nicht ahnden
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Autos beim Überholen von Radfahrern mindestens anderthalb Meter Seitenabstand einhalten, anderenfalls drohen Bußgelder bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gerichtsfest messen lässt sich das aber nicht.
„Eine Pseudoregel“ nennt der Abgeordnete Felix Reifschneider (FDP) den Seitenabstand-Paragraphen. Die Antwort auf seine Anfrage von Innenstaatssekretär Torsten Akmann ist für ihn „frustrierend“. Denn daraus geht hervor, dass die Polizei Fahrzeugführer, die nicht genug Abstand halten, gar nicht belangen kann. „Der Überholabstand zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrenden / E-Scooter-Nutzenden lässt sich in der polizeilichen Verkehrsüberwachung momentan nicht mittels technischer Geräte gerichtsfest dokumentieren. Es existiert zurzeit kein Messsystem auf dem deutschen Markt, welches die notwendigen Voraussetzungen der Mess- und Eichverordnung und des Mess- und Eichgesetzes erfüllt sowie die vorgeschriebene Genehmigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) besitzt“, schreibt Akmann. So kann er auch keine Angaben zu geahndeten Verstößen gegen den Seitenabstand machen.
„Wenn man die Regel nicht durchsetzt, untergräbt das das Vertrauen in den Rechtsstaat“, sagt Reifschneider, der sich als Radfahrer selbst immer über zu eng überholende Autos, aber auch Radfahrer ärgert. Zu geringer Überholabstand sei das Nummer-eins-Problem. Reifschneider will das Thema mehr ins Bewusstsein bringen. „Wahrscheinlich kennen viele die Abstandsregel nicht einmal“, sagt er. Die Polizei müsste den Abstand doch über Fotos messen können, glaubt der Liberale und denkt sogar an Satelliteneinsatz. „Damit kann man auch jedem beim Zeitungslesen zuschauen“, weiß Reifschneider.
Der FDP-Politiker wollte vom Senat auch wissen, wie oft in den vergangenen Jahren „Verstöße gegen den Seitenabstand von mindestens 0,7 Meter zum ruhenden Verkehr geahndet wurden“. Innenstaatssekretär Torsten Akmann musste hier passen: „Dem Senat ist keine gesetzliche Regelung im Sinne der Fragestellung bekannt. Eine gezielte Überwachung durch die Polizei findet nicht statt.“
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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