Corona-Leugner droht Lehrern
Staatsschutz ermittelt wegen abstruser Briefe an 34 Schulen

Ein Unbekannter hat Drohbriefe an insgesamt 34 Schulen geschickt. Lehrern wird darin Gewalt angedroht, sollten sie im Herbst und Winter Infektionsschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Lüften oder Testen umsetzen.

Die Briefe kamen an unterschiedlichen Tagen und hatten alle den gleichen Text. Auf einer halben Seite droht der Verfasser der Schulleitung, sollte sie von Schülern das Tragen von Masken oder Corona-Tests verlangen. In harten Worten werden die Lehrer sogar mit dem Tod bedroht. „Die eifrigsten Corona-Nazis Ihres Kollegiums greifen wir uns bevorzugt“ und werden „die Nasen brechen und mal einen aufschlitzen“, heißt es in den abstrusen Schreiben. Die Drohbriefe wurden auf dem Computer geschrieben. Allerdings hat der unbekannte Täter die Schulen auf den Umschlägen handschriftlich adressiert. Bisher 34 Schulen in neun Bezirken haben Drohbriefe erhalten. Nur in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick kam nichts an.

Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt erstattet und die Drohbriefe und handschriftlichen Briefumschläge als Beweisstücke zur Verfügung gestellt. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt ermittelt jetzt.

„Jegliche Gewaltandrohungen gegen unsere Lehrkräfte, die in der Pandemie besonders gefordert waren und sind, stellen ein absolutes No-Go dar“, sagt Astrid-Sabine Busse. Die Senatorin weist in dem Zusammenhang auf die derzeit geltenden Corona-Regeln hin. Tests sind in den Schulen weiterhin freiwillig. Der Senat kann aber bei Verschärfung der Situation eine Testpflicht in den Schulen anordnen. Eine Maskenpflicht besteht zurzeit ebenso nicht. Sie wird nur dann angeordnet, „wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichts in der jeweiligen Schule erforderlich ist“, betont Busse. Ob eine Maskenpflicht gilt, werde bezogen auf die einzelne Schule vom jeweiligen Gesundheitsamt in Absprache mit der Schulaufsicht entschieden. Eine Maskenpflicht für Schüler der Klassen eins bis vier ist entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gar nicht mehr zulässig.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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