Gut getankt auf dem Elektroroller
Zwei Schwerverletzte bei Unfällen
Die Polizei hat zwei Wochen nach der Erlaubnis für E-Scooter vom 15. Juni eine erste Bilanz zum neuen Roller gezogen.
Cool, trendy und im Sommer perfekt: Seit Mitte Juni düsen vor allem in der Innenstadt hunderte Elektroroller durch die Gegend. In den ersten zwei Wochen hat die Polizei bereits acht „Verkehrsstraften durch E-Scooterfahrende“ registriert, wie die Pressestelle mitteilt.
In fünf Fällen standen die Fahrer unter Alkoholeinfluss. Zwei angetrunkene Rollerfahrer bauten einen Unfall, verletzten sich zum Glück nur leicht. Drei E-Scooter waren nicht versichert. Im gleichen Zeitraum wurden fünf weitere Verkehrsunfälle mit E-Scootern polizeilich registriert. Bei vier Unfällen wurden die Fahrer verletzt, zwei davon sogar schwer. Bei einem Unfall mit einer Straßenbahn entstand glücklicherweise lediglich Sachschaden. Laut Polizei waren in allen Fällen die Scooterpiloten schuld. Zu Verstößen gegen das Verbot zur Gehwegnutzung liegen noch keine Daten vor.
E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von sechs bis 20 Kilometer in der Stunde dürfen nur auf Radwegen oder Fahrradschutzstreifen und nur mit gültiger Haftpflichtversicherung genutzt werden. Eine Helmpflicht besteht nicht; die Polizei empfiehlt das Tragen jedoch dringend. Auf Gehwegen und Busspuren dürfen Elektroroller nicht fahren. Verboten ist auch das Fahren mit mehr als einer Person auf einem E-Scooter. „Die neuen E-Scooter sind keine Kinderspielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge“, so die Polizei.
Die Teile darf man ab dem 14. Lebensjahr fahren. Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Auch der zukünftige Führerschein kann beim Fahren unter Alkoholeinfluss in Gefahr sein. Welche Regeln und Vorschriften für E-Scooter gelten, erklärt die Polizei in diesem Youtubevideo.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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