Infos über Kleidung im Netz einholen
Dafür gibt der Käufer die Nummer auf der Seite www.reach-info.de des Umweltbundesamtes (UBA) ein. Die Anfrage wird an den Hersteller oder Händler geschickt. Dieser muss innerhalb von 45 Tagen Auskunft geben.
Für Stoffe, die unter die europäische Verordnung REACH fallen und damit als besonders besorgniserregend gelten, haben Verbraucher das Recht auf Informationen durch den Händler. Auf der Liste stehen etwa wasser- und fettabweisende Stoffe wie perfluorierte Carbonsäuren (PFC), die eine schädliche Wirkung auf die Umwelt und Gesundheit haben. PFC kommt laut einer aktuellen Studie der Umweltschutzorganisation Greenpeace auch in Kinderkleidung vor. Krebserregende und erbgutverändernde Stoffe stehen ebenfalls auf der REACH-Liste.
Um insbesondere Kinder vor belasteten Kleidungsstücken zu schützen, empfiehlt Greenpeace Eltern, beim Textil-Kauf auf bestimmte Label zu achten: Mit Waren, die das Siegel vom Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft IVN oder vom Global Organic Textile Standard GOTS tragen, sind sie demnach gut beraten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.