Vertrag kündigen
Die Kündigung eines Vertrages mit einem Fitnessstudio muss kostenlos möglich sein. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Eine Bearbeitungsgebühr von zum Beispiel fünf Euro ist unzulässig. Unternehmer können solche Kosten allenfalls in die Kalkulation des Mitgliedsbeitrages einbeziehen. Verbrauchern darf hierfür jedoch nichts extra berechnet werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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