Erst zum Betriebsarzt gehen
Jede Firma mit mehreren Mitarbeitern ist laut Gesetz dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu haben. Bei arbeitsbedingten Erkrankungen sei dieser der erste Ansprechpartner, erklärt Prof. Monika Rieger von der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Im Gegensatz zum Hausarzt gibt es beim Betriebsarzt meist keine Wartezeit, und die Untersuchungen finden in der Arbeitszeit statt. Vermutet ein Arbeitnehmer zum Beispiel, dass seine Rückenschmerzen vom ständigen Sitzen am Schreibtisch herrühren, wendet er sich am besten an den Betriebsarzt. In großen Unternehmen sitzt der direkt im Haus, in kleinen Firmen sollte der Arzt regelmäßig vorbeischauen. Prinzipiell sei ein Betriebsarzt aber ein Arzt wie jeder andere und deshalb auch ansprechbar für Beschwerden, die nicht berufsbedingt sind, ergänzt Rieger. Fehlt dem Betriebsarzt die Zeit, sich um allgemeine Beschwerden zu kümmern, oder stellt er auffällige Befunde bei den Routineuntersuchungen fest, verweist er an den Hausarzt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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