Fluggäste können ausgeschlossen werden
So weist Air Berlin darauf hin, dass Personen mit Gipsverband zu ihrer eigenen Sicherheit innerhalb der ersten vier Tage nach Anlegen die Beförderung verweigert werden kann. Im Einzelfall könne die Airline jedoch auch anders entscheiden. Dafür ist es jedoch notwendig, dass ein ärztliches Attest vorliegt, nach dem während des Fluges keine gesundheitlichen Gefahren zu erwarten sind.
Bei Tuifly benötigen alle Passagiere mit Gips ein Attest. Darüber hinaus müssen sie eine Einverständniserklärung unterzeichnen und damit bestätigen, dass sie über die Risiken des Transportes aufgeklärt wurden. Die Airline rät, in den ersten 48 Stunden nach der Fraktur gar keine Flüge anzutreten, in den ersten 24 Stunden seien Flüge verboten. Innerhalb der ersten sieben Tage nach einer Fraktur muss der Gips gespalten sein. Denn der niedrige Luftdruck an Bord führt dazu, dass sich die Wunden ausdehnen. Der Spalt bietet ihnen Platz dazu.
Bei Germanwings heißt es, dass die Beförderung mit Gips grundsätzlich möglich ist. Auch hier lautet die Voraussetzung, dass dieser gespalten ist oder eine Dehnungsfuge hat. Außerdem rät die Airline, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Bei Lufthansa gibt es keine allgemeingültigen Regelungen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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