Gedächtnisprotokoll erstellen
Bei dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler muss der Patient selbst beweisen, dass ihm durch fehlerhaftes Verhalten des Mediziners oder der Klinik ein Schaden entstanden ist. Um seine Vermutung belegen zu können, fertigt der Betroffene am besten zunächst ein Gedächtnisprotokoll an. Das empfiehlt die Beratungsstelle Potsdam der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Darin notiert er den Behandlungsverlauf sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen. Außerdem sollte er Fotokopien seiner Krankenakte vom Arzt oder Krankenhaus anfordern. Meist lässt sich ein Behandlungsfehler nur per Gutachten belegen. Dazu können sich gesetzlich Krankenversicherte an ihre Kasse wenden. Auch die zuständige Landesärztekammer erstellt Gutachten. Sie ist ebenfalls die richtige Ansprechpartnerin, wenn der Arzt berufsrechtlich zu Verantwortung gezogen werden soll. Zu beachten ist, dass nach drei Jahren etwaige Schaden- und Schmerzensgeldansprüche des Patienten verjähren. Bevor der Betroffene vor Gericht zieht, rät die UPD zu dem Versuch, sich mit Arzt oder Klinik beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung zu einigen. Dabei kann es hilfreich sein, sich von einem Medizinrechtsanwalt mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht beraten zu lassen. dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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