Gewährleistung bei Zahnersatz
Bei gesetzlich Krankenversicherten trägt der Arzt zwei Jahren die Gewährleistung für neuen Zahnersatz. Er muss in dieser Zeit nachbessern, wenn damit etwas nicht in Ordnung ist. Der Patient sollte immer zu dem Mediziner gehen, der ihm den Zahnersatz eingesetzt hat, betont Eva Wallstein von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Sonst kann seine Gewährleistungspflicht erlöschen." Ist die Nachbesserung nicht erfolgreich, sollten Patienten sich an ihre Krankenkasse wenden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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