Grünes Rezept erstatten lassen
Auf dem grünen Rezept fand sich bislang der Hinweis "Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen". Aber viele Kassen übernehmen die Kosten für bestimmte Medikamente trotzdem. Der Hinweis wird laut dem Deutschen Apothekerverband ersetzt durch den Satz "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilererstattung als Satzungsleistung einreichen". Der Arzt empfiehlt auf dem grünen Rezept nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die er für medizinisch notwendig erachtet. Für die Erstattung muss der Patient das grüne Rezept sowie die Quittung aus der Apotheke bei seiner Krankenkasse einreichen. Meist bekommen Versicherte eine bestimmte jährliche Summe erstattet. Wie hoch diese ist und ob die Kosten für auf dem grünen Rezept empfohlene Medikamente von der Kasse erstattet werden, erfragen Versicherte am besten direkt bei ihrer Krankenkasse. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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