Im Schatten der Organspende: Warum die Gewebespende wichtig ist
Vorrangig werden Augenhornhäute transplantiert. «Sie sind zahlenmäßig am wichtigsten», sagt Tino Schaft von der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG). An zweiter Stelle stehen Herzklappen und große Blutgefäße in Bauch und Brust wie die Aorta. «Blutgefäße werden in der Regel bei Organspenden entnommen, wenn der Bauchraum des Spenders ohnehin geöffnet ist.» Knochen, Haut, Sehnen und Bindegewebe sind die dritte Gruppe. Sie spielen laut Schaft in Deutschland eine relativ kleine Rolle bei der Gewebespende.
Im Prinzip kommt als Gewebespender jeder Mensch infrage, der einen normalen Tod stirbt, erläutert Schaft. "Ein hohes Alter ist kein Ausschlussgrund." Allerdings: "Die Organspende ist der Gewebespende vorgeordnet", erklärt Felix Vieth von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Gewebe kann nur gespendet werden, wenn dadurch eine Organspende nicht beeinträchtigt wird oder der Verstorbene diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Die Gewebespende ist ähnlich wie die Organspende geregelt. Gesetzliche Grundlage ist das Transplantationsgesetz. "Erste Voraussetzung ist der zweifelsfrei festgestellte Hirntod des Spenders", erläutert Vieth. Da Gewebe im Gegensatz zu Spenderorganen in der Regel nicht mehr durchblutet werden muss, um transplantierbar zu sein, reicht der indirekte Nachweis des Hirntods. Leichenstarre und Totenflecke sind eindeutige Anzeichen.
"Zweitens muss eine Einwilligung für die Spende vorliegen", betont Vieth. Findet sich beim Verstorbenen kein Organspendeausweis und hat er auch keine Patientenverfügung erstellt, werden die Angehörigen nach dem Willen des Toten befragt. Dabei stellen die Ärzte die Frage nach der Gewebespende, denn die Hinterbliebenen sollen nicht zweimal behelligt werden.
Herzklappen und Blutgefäße müssen innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod entnommen werden, erläutert Schaft. Bei Hornhäuten bleiben bis zu 72 Stunden Zeit. "Die Hornhaut hat keine Blutgefäße, und der Sauerstoff kommt von vorn", erklärt Prof. Thomas Reinhard von der Klinik für Augenheilkunde an der Uni Freiburg. Ob die Hornhaut wirklich intakt ist, lasse sich erst nach der Entnahme feststellen. Bis zu 28 Tage kann sie in einem Kulturmedium aufbewahrt und transplantiert werden.
Anders als die Vergabe von Organen ist die Gewebevergabe nicht zentral organisiert. Gewebe werden in der Regel lokal oder über ein gewebemedizinisches Netzwerk vergeben. "Gewebebanken orientieren sich an den Kriterien für die Organvergabe, also an der Dringlichkeit, den Erfolgsaussichten und der Chancengleichheit", ergänzt Vieth. Laut Prof. Reinhard beträgt die Wartezeit auf eine Augenhornhaut drei bis fünf Monate. "Das Abstoßungsrisiko wird kleiner, wenn passend verpflanzt wird." Vorrang hätten jedoch Notfälle, etwa wenn eine Glasscherbe das Auge verletzt hat oder ein Kind der Patient ist.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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