Kein Anspruch auf Krankenakte
Patienten haben keinen Anspruch, von ihrem Arzt ihre Original-Krankenakte zu erhalten. Der Arzt muss ihnen auf Wunsch aber Kopien oder elektronische Abschriften zur Verfügung stellen. Die Kosten für die Kopien müssen Patienten in der Regel selbst übernehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Auch Röntgenbilder gehören zu den Krankenunterlagen, die Patienten grundsätzlich einsehen dürfen. Sie sind aber Eigentum des Arztes, der sie angefertigt hat. Verweigert ein Arzt die Einsicht in die Krankenunterlagen, können Verbraucher ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen setzen. Falls er nicht reagiert, können Patienten auf Einsichtnahme klagen. Verweigern kann der Behandler die Einsicht, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem Recht auf Einsicht entgegenstehen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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