Lohnt nicht immer: Private Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine gute Grundversorgung. Wer aber auf Extraleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer in der Klinik Wert legt, kann unter bestimmten Voraussetzungen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Eine Rückkehr in die GKV ist aber nicht ohne weiteres möglich, ab dem 55. Lebensjahr sogar nahezu ausgeschlossen.
"Privat krankenversichern kann sich jeder, der nicht versicherungspflichtig in der GKV ist", sagt Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Selbstständige und Freiberufler können sich demnach jederzeit privat krankenversichern, und zwar unabhängig von ihrem Einkommen. Auch Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2015: 54 900 Euro) haben die Möglichkeit, in die PKV wechseln.
Für Staatsdiener lohnt es sich ebenfalls. "Für Beamte ist die private Krankenversicherung sogar meist deutlich preiswerter als die gesetzliche, weil ein großer Anteil ihrer Krankheitskosten von der Beihilfe ihres Dienstherrn übernommen wird", erklärt Ulrike Steckkönig von der Stiftung Warentest.
Wer in die PKV wechseln möchte, muss sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen und einen Fragebogen ausfüllen. Von diesem Ergebnis kann eine private Krankenversicherung abhängig machen, ob sie einen bislang GKV-Versicherten aufnimmt oder nicht.
In der GKV ist die Beitragshöhe vom Bruttoeinkommen des Versicherten abhängig. "Wer mehr verdient, zahlt auch mehr", erläutert Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. In der PKV dagegen sind das Alter und der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn maßgeblich, wie viel ein Versicherter pro Monat zahlt. Die Höhe des Preises hängt auch von den vereinbarten Leistungen ab.
Für Alleinstehende unter 40 Jahren sowie kinderlose Eheleute kann es sich lohnen, in die PKV zu wechseln. Neben besseren Leistungen ist der Versicherungsbeitrag häufig um einige hundert Euro günstiger als in der GKV. "Die anfangs niedrigen Beiträge können allerdings in späteren Jahren empfindlich steigen", warnt Weidenbach. Sie empfiehlt, das Ersparte unbedingt fürs Rentenalter zurückzulegen. Denn auch bei Ausstieg aus dem Erwerbsleben sinken die Beiträge nicht. Steigen die Beiträge im Laufe der Jahre, haben Privatversicherte einen Rechtsanspruch auf einen Tarifwechsel. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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