Notfallvorsorge rechtzeitig planen
Patientenverfügung – Woran man unbedingt denken sollte

Das "Handbuch Pflege" hilft bei Vorsorge und Organisation im Pflegefall. | Foto: Verbraucherzentrale NRW
  • Das "Handbuch Pflege" hilft bei Vorsorge und Organisation im Pflegefall.
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Niemand macht sich gerne Gedanken darüber, was sein wird, wenn beispielsweise ein Unfall oder eine schwere Krankheit das eigene Leben komplett umkrempelt. Treffen kann es aber jeden. Doch was, wenn Betroffene nicht mehr in der Lage sind, selbst eine Entscheidung über ihre weitere medizinische Behandlung zu treffen?

Für solche Fälle gilt es, rechtzeitig mit einer Patientenverfügung vorzusorgen. „Jeder Volljährige kann darin schriftlich festlegen, ob und wie er in einer bestimmten Situation medizinisch versorgt werden möchte. Die Wünsche des Patienten sind sowohl für den behandelnden Arzt als auch für Angehörige verbindlich“, weiß Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Dafür sollten die Formulierungen sehr konkret sein. Denn: Je genauer die Aussagen, desto sicherer kann sich der Patient sein, dass die Behandlung auch seinen Vorstellungen entspricht.

Beraten lassen

Da das nicht einfach ist, empfiehlt es sich, für die Erstellung der Patientenverfügung professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen – beispielsweise den Hausarzt, der seine Patienten in der Regel bereits jahrelang kennt. Er hilft auch dabei, medizinische Behandlungen und deren Auswirkungen zu erläutern. „Obwohl es im Internet zahlreiche Vorlagen für Patientenverfügungen gibt, ist hier Vorsicht geboten: Da sie nicht individuell angepasst werden können, sind sie unter Umständen unwirksam“, warnt Birger Mählmann. Besser geeignet sind vorgefertigte Textbausteine, die beispielsweise die Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (kostenlose Textdatei unter https://bwurl.de/17a5) bietet. Sie können nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt und verändert werden. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert zu diesem Thema auf www.patientenberatung.de und in Veranstaltungsreihen.

Nicht in Stein gemeißelt

Eine einmal erstellte Patientenverfügung kann jederzeit geändert werden. Das ist sogar sinnvoll, da sich die Lebensumstände und der gesundheitliche Zustand laufend ändern können. Wichtig ist nur, das Dokument immer mit dem Tagesdatum und einer Unterschrift zu versehen. RR

Literatur: "Handbuch Pflege", Otto N. Bretzinger, Verbraucherzentrale NRW, 1. Auflage 2021, 198 Seiten, ISBN 978-3-863-36148-8, für 16,90 Euro im Buchhandel, unter Telefon 0211-380 95 55 oder auf https://bwurl.de/1768 bestellbar.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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