Pflicht zur Wahrheit: Raucher riskieren Versicherungsschutz
Versicherungen sind streng, wenn es ums Rauchen geht. Denn Raucher haben ein anderes gesundheitliches Risiko als Nichtraucher – sie müssen bei manchen Versicherungen auch mehr zahlen.
Fragt ein Anbieter beim Abschluss, ob jemand raucht, muss die Frage daher ehrlich beantwortet werden, dazu besteht eine gesetzliche Pflicht. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer nicht ehrlich ist, muss mit unangenehmen Folgen rechnen: Der Versicherer hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht.
Daneben kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Hat sich ein Raucher zum Beispiel beim Abschluss einer Risikolebensversicherung fälschlicherweise als Nichtraucher ausgegeben, gehen die Hinterbliebenen unter Umständen leer aus, wenn der Versicherer nach seinem Tod davon erfährt.
Ab wann man gegenüber der Versicherung als Nichtraucher gilt, wird von den Unternehmen laut GDV unterschiedlich beurteilt. In aller Regel wird man erst dann als Nichtraucher betrachtet, wenn man in den letzten zwölf Monaten keinen Tabak konsumiert hat – egal ob in Form von Zigarette, Zigarre oder Pfeife.
Wer als Nichtraucher einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, im Verlauf aber zum Raucher wird, sollte seine Versicherungsbedingungen prüfen, raten die Experten. Denn unter Umständen hat der Kunde die Pflicht, den Raucherstatus seinem Versicherer zu melden. Die Versicherungsprämie kann dann zwar eventuell ansteigen – dafür bleibt es aber im Versicherungsfall bei der vereinbarten Leistung.
dpa-Magazin / mag
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