Screening für junge Haut
Jeder gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren hat alle zwei Jahre Anspruch darauf, dass seine Kasse eine Kontrolluntersuchung auf Hautkrebs übernimmt. Jüngere Patienten sollten sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob er auch für sie die Kosten für das sogenannte Screening trägt. Denn manche Kassen übernehmen es auch für Patienten unter 35, erläutert der Berufsverband der Deutschen Dermatologen in Berlin. Abgesehen vom Screening durch den Facharzt untersuchen sich Menschen am besten auch regelmäßig selbst. Folgende Fragen sollten sie sich dabei stellen: Hat das Muttermal eine asymmetrische Form? Ist es an den Rändern rau, zackig oder uneben? Ist die Farbe des Mals ungleichmäßig, also an einigen Stellen heller, an anderen dunkler? Ist es größer als fünf Millimeter? Hat sich das Mal in jüngster Zeit verändert? Lautet die Antwort auf diese Fragen ja, sollte ein Hautarzt aufgesucht werden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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