Vollmachten immer anpassen
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sollten an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Denn die in den Dokumenten genannten Bevollmächtigten treffen wichtige Entscheidungen, falls der Betroffene dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, erklärt die Rheinische Notarkammer. Mit einer Patientenverfügung legt man fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. In einer Vorsorgevollmacht wird bestimmt, wer für den Vollmachtgeber im Notfall entscheidet.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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