PATIENTENRECHTE
Von Arztwahl bis Zweitmeinung - Was Patienten in Deutschland zusteht

Freie Arztwahl, umfassende Aufklärung und Einsicht in die Behandlungsakte: Patienten haben viele wichtige Rechte. Seit mittlerweile zehn Jahren sind diese sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten – aber kennen Sie Ihre Rechte? Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" erklärt, was Patienten zusteht.

Zu den grundlegenden Patientenrechten gehört etwa, dass Kassenpatienten in Deutschland ihren behandelnden Arzt frei wählen können, sofern sie von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Prinzipiell ist es auch immer möglich, eine zweite Meinung einzuholen. Auch ein Einblick in die Patientenakte ist gestattet: Ärzte müssen die Behandlung hier dokumentieren und sie innerhalb von wenigen Tagen an Patienten und behandelnden Ärzten herausgeben. Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Patienten normalerweise sogar eine kostenfreie Kopie der Patientenakte zu.

Wer nicht mehr mobil genug ist, um selbst in die Praxis zu kommen, hat das Recht auf einen ärztlichen Hausbesuch – solange die Wohnung innerhalb eines bestimmten Radius der Praxis liegt.

Wer zum Arzt geht, hat aber auch gewisse Pflichten. Dazu gehört etwa, wichtige Informationen offenlegen: zu Vorerkrankungen, dem aktuellen Medikamentenplan oder Alkohol- und Drogenkonsum. Auch über Krankheiten, die das Praxispersonal gefährden könnten, muss man informieren. Zu vereinbarten Terminen müssen Patienten erscheinen, und zwar möglichst pünktlich.

Im Interview sagt der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" (im Internet auf https://bwurl.de/ 19en nachzulesen): "Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein Meilenstein, aber es läuft noch lange nicht überall rund. Patientinnen und Patienten sollten wissen, welche Rechte sie haben, und sie auch einfordern. Das Recht auf Aufklärung und Information ist Voraussetzung für ein Verhältnis auf Augenhöhe zwischen Ärztin oder Arzt auf der einen und Patientin oder Patient auf der anderen Seite." RR

Mehr zum Thema bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP) in der Broschüre "Patientenrechte/Ärztepflichten" (als PDF unter https://bwurl.de/19ep) und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter www.patientenberatung.de und Telefon 0800 011 77 22 (kostenfrei).

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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