Osteuropäische Pflegekräfte II
Welche Regelungen gibt es für die Beschäftigung einer polnischen Pflegekraft?
Wer sich für eine 24-Stunden-Pflege entschieden hat, muss darauf achten, dass sich alles im legalen Rahmen abspielt. Grundsätzlich brauchen Arbeitnehmer aus EU-Ländern keine behördliche Arbeitserlaubnis für andere EU-Länder.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass für sie das deutsche Arbeitsrecht gilt. „Die Pflegekräfte unterliegen allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Dazu gehören zum Beispiel der Anspruch auf Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche sowie Kranken- und Sozialversicherungspflicht – hierfür sind ein Sozialversicherungsnachweis und eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) erforderlich“, erklärt Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. Darüber hinaus müssen Auftraggeber ein abschließbares und möbliertes Zimmer zur Verfügung stellen und für die komplette Verpflegung der Pflegekraft aufkommen.
Die Anstellung einer polnischen Pflegekraft kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: „Interessenten haben die Möglichkeit, selbst zum Arbeitgeber der Betreuungskraft zu werden“, so der Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. „Eine weitere Option ist es, einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft abzuschließen.“ In den meisten Fällen werden allerdings Dienstleister beauftragt, die Pflegekräfte aus dem Ausland im Rahmen des sogenannten Entsendemodells an deutsche Haushalte vermitteln. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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