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Wenn der Nachwuchs ins Krankenhaus muss – Tipps zu Vorbereitung, Aufnahme und Aufenthalt

Eltern sollten ihr Kind so oft wie möglich im Krankenhaus besuchen, das kann zu einer schnelleren Genesung beitragen. | Foto:  ERGO Group
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Obwohl sportliche Aktivitäten an der frischen Luft eigentlich sehr gesund sind, steigt damit auch die Unfallgefahr. Bei mehr als einer Schramme ist der Schock dann meist groß. Worauf Eltern dann achten sollten, weiß Helena Biewer, Unfallexpertin von der ERGO.

„Je nach Schwere der Verletzung sollten Eltern dann selbst mit ihrem Kind zum Arzt fahren oder den Notarzt rufen“, rät Biewer. Bis dieser eintrifft, gilt es, die Verletzung zu versorgen und das Kind zu trösten. „Um vorbereitet zu sein, ist es für Eltern empfehlenswert, einen Erste-Hilfe-Kurs für Babys und Kinder zu absolvieren“, empfiehlt Biewer. Muss der Nachwuchs im Rettungswagen mitgenommen werden, entscheidet der Fahrer, wie viele Begleitpersonen mitfahren dürfen – in der Regel ist ein Mitfahrer erlaubt. „Zu welchem Krankenhaus er fährt, ist von der individuellen Situation und dem Unfallort abhängig“, erläutert die Unfallexpertin. „Eltern können darauf hinweisen, wenn das Kind bereits in einem bestimmten Kinderkrankenhaus war.“ Häufig wird es dann wieder dorthin transportiert, wenn das möglich ist. Um Kindern die Angst zu nehmen, hilft es, immer genau zu erklären, was sie als Nächstes erwartet.

Für die Anmeldung in der Notaufnahme misst eine Krankenschwester zunächst Gewicht, Größe und Temperatur des Kindes. Sie kann auch bei den Aufnahmeformalitäten helfen. Anschließend erfolgt die Untersuchung durch den Arzt.

Muss das Kind im Krankenhaus bleiben, sollten Eltern eine Tasche mit persönlichen Dingen wie Kleidung, Waschzeug und Hausschuhen packen. Ein paar Spielsachen, Bücher und Kuscheltiere können dem Kind dabei helfen, sich wohler zu fühlen. „Um den Aufenthalt zu erleichtern, bieten viele Kliniken die Mitaufnahme einer Bezugsperson an“, so die ERGO-Expertin. „Häufig gibt es dafür spezielle Eltern-Kind-Zimmer oder eine extra Liege im Zimmer des Kindes, auf der Eltern übernachten können.“ Bestätigt der Arzt, dass die Mitaufnahme eines Elternteils medizinisch notwendig ist, etwa bei Säuglingen oder Kindern bis neun Jahren, kommt die Krankenkasse für die Mehrkosten auf. Aber auch Eltern, die nicht mit aufgenommen sind, haben jederzeit die Möglichkeit, den Nachwuchs zu besuchen. „Mutter oder Vater sollten dies so oft wie möglich tun“, empfiehlt Biewer. „Denn die Nähe kann den Aufenthalt enorm erleichtern und sogar zu einer schnelleren Genesung beitragen.“ Mittlerweile ist in vielen Kliniken auch der Besuch von anderen Kindern erlaubt, sodass auch Freunde oder Geschwister dem kleinen Patienten Gesellschaft leisten können.

Muss das Kind für einige Tage oder gar Wochen ins Krankenhaus, ist das für Eltern nicht leicht. Vor allem berufstätige Mütter und Väter stehen dann auch vor der organisatorischen Herausforderung, den Alltag und die Besuche im Krankenhaus unter einen Hut zu bekommen. „Ist das Kind unter zwölf Jahre alt, haben Arbeitnehmer das Recht, sich zur Betreuung pro Kind und Elternteil für zehn Tage im Jahr freistellen zu lassen“, so Biewer. „Für Alleinerziehende sind es sogar 20 Tage pro Kind.“ In manchen Fällen besteht zudem Anspruch auf Kinderkrankengeld. „Ist eine Mitaufnahme medizinisch notwendig und sind die Geschwister unter zwölf Jahren, können Eltern darüber hinaus einen Antrag auf eine Haushaltshilfe stellen“, ergänzt die Unfallexpertin. Auch die örtlichen Jugendämter bieten unter Umständen Unterstützung an.

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Unfälle in der Freizeit aufkommt, können sich Eltern überlegen, als zusätzliche Vorsorgemaßnahme eine private Unfallversicherung abzuschließen. „Sie leistet auch, wenn Unfälle beim Sport, Hobby oder im Haushalt passieren“, erklärt Biewer. Häufig bedeutet das für Eltern nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch Unterstützung im Alltag – vor allem, wenn die Genesung länger dauert oder der Unfall gar zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt. Dann zahlt die Unfallversicherung zum Beispiel nötige Umbauten oder technische Hilfsmittel. „Zusätzlich kann auch ein Verletzungsgeld oder ein Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll sein“ so die ERGO-Expertin. „Letzteres leistet bei einem Krankenhausaufenthalt bereits ab dem ersten Tag.“ RR

Die Website des Deutschen Roten Kreuzes informiert über Kurse "Erste Hilfe am Kind" unter https://bwurl.de/19em.

Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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