Pflegegrad – Teil 3
Wie läuft die Feststellung ab und wie wird der Pflegegrad berechnet?
Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, schickt diese den Betroffenen für die Feststellung des Pflegegrades einen Gutachter.
„Für den Besuch sollten Pflegebedürftige alle wichtigen Unterlagen wie Medikationsplan, Arzt- sowie Krankenhausberichte und bestenfalls ein bereits vorhandenes Pflegetagebuch vorbereiten“, so Birger Mählmann, Pflegeexperte der IDEAL Versicherung. „Der Gutachter stellt dann mithilfe eines Fragenkatalogs fest, wie stark körperlich, psychisch und geistig eingeschränkt die Person ist.“ Dafür vergibt er in den sechs Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens Punkte. Diese fließen in unterschiedlicher Gewichtung in die Bewertung ein. Abhängig vom Gesamtpunktwert, der die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit angibt, wird der Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade eingestuft. Mit dem Pflegegrad-Rechner des Sozialverbands VdK Deutschland können Betroffene selbst vorab testen, in welchen Pflegegrad sie eingestuft werden könnten. Wichtig zu wissen: Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate bestehen. RR
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.